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14. Februar 2010 7 14 /02 /Februar /2010 14:31
Also habe ich das richtig verstanden? Das fürstliche Landgericht in Vaduz, also Liechtenstein hat einem Steuerhinterzieher eine Entschädigung zugesprochen? Der Immobilienkaufmann hat geltend gemacht, dass er sich aufgrund von Versäumnissen der beklagten Treuhandgesellschaft nicht rechtzeitig beim zuständigen Finanzamt hatte anzigen können, weshalb er zu einer Strafe verurteilt wurde, die er nun erfolgreich als Schaden erklagt hatte?
Wenn das Schule macht, wäre ein Durchbruch im gesamten Strafsystem möglich: Steuerbetrug wäre gar nicht mehr strafbar. Okay. Nix Besonderes. Aber eigentlich sollte doch jeder Straftäter die jeweiligen Ermittlungsbehörden verklagen dürfen: Hätten sie ihn rechtzeitig über den Ermittlungsstand informiert, dann hätte er sich vor Verhaftung selbst gestellt und für die Strafminderung wegen Selbstanzeige ist ihm eine Entschädigung zuzubilligen.
Eventuell könnte aus verfahrenstechnischen Gründen im Ausgleich auf die Vefolgung der nächsten geplanten Straftat verzichtet werden.
Ich kann aber alles zu weit gefasst haben, und alles liegt nur daran, dass Steuerstraftaten in Millionenumfang (Die Entschädigung beläuft sich wohl auf 7.300.000.- Euro) gar keine Straftaten, sondern nur Amtsanmaßungen sind?
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